Sofortige Wiedereröffnung der gesundheitsorientierten Fitnessclubs, spätestens zum 01.12.2020.
Schnelle, transparente & einfach zu beantragende langfristige finanzielle Staatshilfen in voller Höhe, über die angekündigte Lockdown Light Förderung (Nov. bis zu 75%) hinaus.
Für Fitnessclub Mitgliedsbeiträge gilt ab dem 01.01.2021 ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7%, so wie es aktuell auch für z.B. physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung gilt. Wir sind der Gesundheitsanbieter Nr. 1 für 12 Mio. Menschen in Deutschland und der Zukunftsmarkt für gesundheitserhaltende & gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Die von unseren Kunden gezahlten Fitnessclubmitgliedsbeiträge gelten als gesundheitserhaltende & präventive gesundheitsfördernde Maßnahmen und können ab dem 01.01.2021 bei der jährlichen Steuererklärung gegen entsprechenden Nachweis als Sonderausgaben von unseren Kunden geltend gemacht und in Abzug gebracht werden.
Die inhabergeführten Fitness- & Gesundheitsclubs sind KEINE Freizeit- & Vergnügungsanbieter sondern GESUNDHEITSDIENSTLEISTER. So möchten wir auch seitens der Regierung endlich wahrgenommen und unterstützt werden.
Planungssicherheit für eine reibungslose Wiederöffnung ist für uns unabdingbar. Seitens der Regierung kurzfristig mitgeteilte, undeutliche Auflagen, sowie kurzfristig mitgeteilte Öffnungstermine sind unprofessionell.
100% Wiedergutmachung & Unterstützung seitens der Regierung bei der Wiederherstellung des Images der Fitness- & Gesundheitsbranche. Durch die politisch getroffenen Entscheidungen Lockdown 1 / Lockdown Light, sowie die Art & Weise, wie in den vergangenen Monaten und aktuell immer noch die Politik über die Fitness- & Gesundheitsbranche in den öffentlichen Medien gegenüber der Bevölkerung kommuniziert bzw. nicht kommuniziert, ist stark imageschädigend. Die Fitness-& Gesundheitsbranche wird dadurch als Pandemietreiber & gefährlich wahrgenommen! Der durch Ihre Kommunikation entstandene Imageverlust geht ins Unermessliche über viele Jahre.